Internationale Normen für die Barrierefreiheit im Internet

Geschrieben von: GrackleDocs am 10. April 2023

Normen für die Barrierefreiheit im Internet sind Leitlinien, die sicherstellen, dass Websites und digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Standards sollen allen Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Informationen und Diensten ermöglichen.

Hier sind einige der am meisten anerkannten Normen für die Barrierefreiheit im Internet:

  1. Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG): Die WCAG sind eine Reihe von Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden und einen Rahmen für die Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen bilden. Die Richtlinien sind in drei Stufen (A, AA, AAA) eingeteilt und decken eine Reihe von Zugänglichkeitsfragen ab, darunter visuelle, auditive und kognitive Behinderungen.
  2. Gesetz für Amerikaner mit Behinderungen (ADA): Das ADA ist ein US-Gesetz, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Websites, verbietet. Das ADA enthält Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webseiten, die vorschreiben, dass Webseiten für Menschen mit Behinderungen, einschließlich blinder, tauber oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen, zugänglich sein müssen.
  3. Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes: Abschnitt 508 ist ein US-amerikanisches Gesetz, das Bundesbehörden dazu verpflichtet, ihre elektronische und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Das Gesetz enthält Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webseiten, einschließlich Anforderungen für alternativer Text, Tastaturzugänglichkeit und Untertitelung.
  4. Richtlinie der Europäischen Union über die Zugänglichkeit des Internets: Die Richtlinie der Europäischen Union zur Barrierefreiheit im Web schreibt vor, dass Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Die Richtlinie enthält Leitlinien für die Zugänglichkeit von Webseiten, einschließlich Anforderungen für Alternativtexte, Tastaturzugänglichkeit und Audiobeschreibungen.

Was sind die vier Hauptkategorien der Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG)?

Die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) sind eine Reihe von Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden und einen Rahmen für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten für Menschen mit Behinderungen bilden. Die WCAG sind in vier Hauptkategorien gegliedert, die auch als "Grundsätze" bezeichnet werden und wie folgt lauten

  1. Wahrnehmbar: Der Grundsatz der Wahrnehmbarkeit zielt darauf ab, dass Webinhalte von allen Nutzern wahrgenommen werden können, auch von solchen mit visuellen, auditiven und kognitiven Behinderungen. Dazu gehört die Bereitstellung von alternativem Text für Bilder, Untertiteln für Videos und beschreibenden Überschriften für Inhalte.
  2. Funktionsfähig: Der Grundsatz der Bedienbarkeit konzentriert sich darauf, sicherzustellen, dass Webinhalte von allen Nutzern, auch von solchen mit Mobilitätseinschränkungen, bedient werden können. Dazu gehört auch, dass die Navigation über die Tastatur möglich ist und die Nutzer ausreichend Zeit haben, um ihre Aufgaben zu erledigen.
  3. Nachvollziehbar: Der Grundsatz der Verständlichkeit zielt darauf ab, dass Webinhalte für alle Nutzer, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, verständlich sind. Dazu gehören eine klare Sprache und eine logische und konsistente Gliederung der Inhalte.
  4. Robust: Der Grundsatz der Robustheit zielt darauf ab, dass Webinhalte mit einer breiten Palette von Hilfstechnologien kompatibel sind, einschließlich Bildschirmlesegeräten und Spracherkennungssoftware. Dazu gehört auch die Verwendung von Standardauszeichnungen und die Vermeidung der Abhängigkeit von proprietären Technologien.

Was sind die WCAG 2.1 AA-Standards?

WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA) sind eine Reihe von Standards, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden und Richtlinien für die Verbesserung der Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen enthalten. Die WCAG 2.1 AA-Standards gelten als die aktuellsten und umfassendsten Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webseiten und werden von Regierungen, Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt übernommen.

Die Standards WCAG 2.1 AA bauen auf der vorherigen Version der Richtlinien (WCAG 2.0) auf und enthalten zusätzliche Anforderungen für die Zugänglichkeit von Webinhalten. Einige der wichtigsten Anforderungen der WCAG 2.1 AA-Standards sind:

  1. Alternativer Text für Bilder: Alle Nicht-Text-Inhalte, einschließlich Bilder, müssen alternative Textbeschreibungen die die gleiche Information wie das Bild vermitteln.
  2. Untertitel und Audiobeschreibungen: Multimediale Inhalte, einschließlich Videos und Audiodateien, müssen mit Untertiteln und/oder Audiobeschreibungen versehen sein, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Hörbehinderungen zu gewährleisten.
  3. Tastatur-Navigation: Websites müssen nur mit einer Tastatur navigiert werden können, um die Zugänglichkeit für Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten.
  4. Kontrast und Farbe: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss bestimmten Standards entsprechen, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche zu gewährleisten.
  5. Unterstützung bei der Eingabe: Websites müssen den Nutzern Hilfestellung bieten, wenn bei der Eingabe von Formularen Fehler auftreten, um die Zugänglichkeit für Personen mit kognitiven Behinderungen zu gewährleisten.

Ist WCAG 2.1 in den USA eine gesetzliche Vorschrift?

Ja, WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines 2.1) gilt in den Vereinigten Staaten als gesetzliche Vorschrift. Der Americans with Disabilities Act (ADA) verweist nicht ausdrücklich auf die WCAG, schreibt aber vor, dass öffentliche Einrichtungen, einschließlich Websites, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Die Gerichte haben das ADA so ausgelegt, dass es auch für Websites gilt, und sich zunehmend auf die WCAG als Norm für die Zugänglichkeit von Websites gestützt.

Neben dem ADA gibt es in den USA noch weitere Gesetze und Vorschriften, die die Einhaltung der WCAG 2.1 vorschreiben. Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes schreibt vor, dass Bundesbehörden ihre elektronische und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen müssen, und die WCAG 2.1 ist einer der anerkannten Standards für die Einhaltung. Der 21st Century Communications and Video Accessibility Act schreibt ebenfalls vor, dass Videoinhalte zugänglich gemacht werden müssen, und WCAG 2.1 ist einer der Standards, die zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften verwendet werden können.

Insgesamt gibt es zwar kein spezielles Gesetz, das die Einhaltung der WCAG 2.1 vorschreibt, doch gilt sie in den USA als anerkannter Standard für die Barrierefreiheit im Internet. Die Nichteinhaltung der Richtlinien zur Barrierefreiheit im Internet kann rechtliche Schritte und Strafen nach sich ziehen, darunter Geldbußen und Anwaltskosten. Für Unternehmen und Organisationen ist es wichtig, die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung zu gewährleisten.

Ist die WCAG 2.1 in der EU gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines 2.1) ist eine gesetzliche Anforderung in der Europäischen Union (EU). Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web schreibt vor, dass Websites des öffentlichen Sektors und mobile Anwendungen die WCAG 2.1 mindestens in der Stufe AA erfüllen müssen.

Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web wurde 2016 verabschiedet und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Die Richtlinie wurde von den Mitgliedstaaten im September 2018 in nationales Recht umgesetzt und gilt seit dem 23. September 2019.

Nach der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web müssen öffentliche Stellen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Konformität mit WCAG 2.1 auf einem Mindestniveau von AA.
  2. Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Zugänglichkeit, in der Sie den Grad der Zugänglichkeit der Website oder der mobilen Anwendung beschreiben.
  3. Bereitstellung eines Feedback-Mechanismus für Benutzer, um Probleme mit der Zugänglichkeit zu melden.
  4. Durchführung regelmäßiger Tests und Bewertungen der Zugänglichkeit.
  5. Bieten Sie zugängliche Alternativen für nicht zugängliche Inhalte.

Insgesamt ist die WCAG 2.1 in der EU eine gesetzliche Vorschrift für Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors, und die Nichteinhaltung der Richtlinie kann zu rechtlichen Schritten und Strafen führen. Für Unternehmen und Organisationen, die in der EU tätig sind, ist es wichtig, die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet zu verstehen und Maßnahmen zu ergreifen, um deren Einhaltung zu gewährleisten.

Wer erstellt Leitlinien und Standards für die Barrierefreiheit im Internet?

Die Richtlinien und Standards für die Barrierefreiheit im Internet werden von verschiedenen Organisationen und Gruppen erstellt. Hier sind einige der wichtigsten Organisationen, die an der Erstellung von Richtlinien und Standards für die Barrierefreiheit im Internet beteiligt sind:

  1. World Wide Web Consortium (W3C): Das W3C ist eine internationale Gemeinschaft, die Standards für das Internet entwickelt. Das W3C hat die Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) erstellt, die weithin als die umfassendsten Richtlinien für die Zugänglichkeit des Internets gelten.
  2. Internationale Organisation für Normung (ISO): Die ISO ist eine nichtstaatliche Organisation, die Normen für verschiedene Branchen entwickelt. Die ISO hat eine Norm für Barrierefreiheit im Internet entwickelt, ISO 40500, die auf den WCAG basiert.
  3. Europäisches Komitee für Normung (CEN): Das CEN ist eine europäische Normungsorganisation, die eine Norm für Barrierefreiheit im Internet, EN 301 549, entwickelt hat, die auf den WCAG basiert.
  4. Zugangsbehörde: Das Access Board ist eine US-Bundesbehörde, die Zugänglichkeitsrichtlinien und -normen für verschiedene Branchen entwickelt, darunter auch für die Webzugänglichkeit. Das Access Board hat die Section 508 Standards entwickelt, die die Einhaltung der WCAG 2.0 auf einem Mindestniveau von AA für Bundesbehörden vorschreiben.

Insgesamt arbeiten verschiedene Organisationen und Gruppen an der Erstellung von Richtlinien und Standards für die Barrierefreiheit im Internet mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

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