Endbenutzer-Lizenzvertrag
"EULA"
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Vertrag" oder "EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer einzelnen natürlichen Person oder einer einzelnen juristischen Person) ("Endbenutzer") und AbleDocs Inc. ("AbleDocs") und erlaubt Ihnen die Nutzung des beigefügten Softwareprodukts, das zugehörige Medien und internetbasierte Dienste umfasst ("Software").
Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung dieser Software bestätigt der Endbenutzer, dass er die Software akzeptiert und sich mit allen Bestimmungen und Bedingungen der EULA einverstanden erklärt. Wenn er diesen Bedingungen nicht zustimmt, darf er die Software weder installieren noch kopieren oder anderweitig nutzen und muss sie ungeöffnet an den Verkäufer zurückgeben, um eine vollständige Rückerstattung gemäß den Rückerstattungsrichtlinien des Verkäufers zu erhalten.
Lizenzvergabe
- Unter der Voraussetzung, dass der Endnutzer alle Bedingungen dieses EULA einhält, gewährt AbleDocs dem Endnutzer eine nicht-exklusive Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung, die ihn dazu berechtigt: a) die Software auf einem einzelnen Computer oder einem anderen Gerät ("Gerät") zu installieren und/oder zu nutzen oder b) die Software auf einem Speichergerät (z.B. einem Netzwerkserver) zu installieren und zu speichern, das zur Installation der Software auf anderen Geräten über ein internes Netzwerk verwendet werden kann, c) die Software auf einem Speichermedium (z.B. einem Netzwerkserver) zu installieren und zu speichern, um z.B. den Zugriff und die Nutzung der Software in der Terminal-Service-Umgebung zu ermöglichen, vorausgesetzt, der Endnutzer verfügt über eine Lizenz für jedes zusätzliche Gerät, das auf die Software zugreift und sie nutzt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teil der Softwarekomponenten sowohl zusammen auf einem Speichergerät (z. B. einem Netzwerkserver) als auch auf einem einzelnen Gerät installiert werden muss, um die Software nutzen zu können.
- Der Endnutzer darf die Software gemäß diesem Vertrag nur einmal auf einem einzigen Gerät installieren. Erhält der Endnutzer mit dem Kauf einer Softwarelizenz eine Lizenzdatei, so hat er diese Lizenzdatei streng vertraulich zu behandeln und ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Die Lizenzdatei schaltet das Produkt für eine Nutzung frei.
- Der Endnutzer ist berechtigt, auf jedes Gerät der lizenzierten Software zuzugreifen, sofern dies ausschließlich zum Zweck der technischen Unterstützung und des Wartungsdienstes geschieht.
- Der Endbenutzer darf eine Sicherungskopie der Software unter der Bedingung erstellen, dass diese Sicherungskopie der Software nicht auf einem anderen Computer installiert oder verwendet wird. Der Endnutzer darf die Rechte zur Anfertigung einer Sicherungskopie nicht übertragen, es sei denn, er überträgt alle Rechte an der Software wie in Abschnitt 1.6 vorgesehen.
- AbleDocs gewährt dem Endbenutzer eine Lizenz zur Nutzung der Dokumentation, die der Software beiliegt, ausschließlich für interne, nicht-kommerzielle Referenzzwecke.
- Der Endnutzer ist berechtigt, eine Kopie der Software auf ein beliebiges anderes Gerät zu übertragen. Nach der Übertragung ist der Endnutzer verpflichtet, die Software vollständig von dem ursprünglichen Gerät zu entfernen.
- Der Endnutzer ist berechtigt, die Software (einschließlich der Upgrades, Updates und der dazugehörigen Dokumentation) zusammen mit dem EULA einmalig und dauerhaft an einen anderen Endnutzer zu übertragen, vorausgesetzt, der neue Nutzer erklärt sich mit allen Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Der bisherige Endnutzer ist verpflichtet, die Software einschließlich der Upgrades, Updates und aller Kopien auf seinem Gerät zu entfernen und keine Kopien der Software zurückzubehalten. Ausgenommen von diesem Recht auf Übertragung sind Vorabversionen und Musterversionen der Software.
Lizenz-Beschränkungen
- Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen und darf keine kommerziellen Hosting-Dienste anbieten oder die Software elektronisch von einem Computer auf einen anderen oder über ein Netzwerk übertragen.
- Der Endnutzer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden, es sei denn, er ist nach geltendem Recht ausdrücklich zur Dekompilierung berechtigt.
- Die Software wird als ein einziges Produkt lizenziert. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen ein Teil der Softwarekomponenten sowohl auf einem Speichergerät (z. B. einem Netzwerkserver) als auch auf einem einzelnen Gerät installiert werden muss, um die Software zu nutzen.
- Der Endbenutzer muss über eine gültige Volllizenz für eine Kopie einer früheren Version der Software verfügen, die zur Aktualisierung oder zum Upgrade auf diese Kopie verwendet wird, um die neue aktualisierte oder aktualisierte Kopie installieren und/oder verwenden zu können. Der Endbenutzer erklärt sich durch die Installation und Verwendung einer solchen Kopie der Software damit einverstanden, seine frühere EULA freiwillig zu beenden und die frühere Version der Software nicht weiter zu verwenden oder sie an eine andere Person oder Einrichtung zu übertragen, es sei denn, dies ist für die Verwendung der aktualisierten oder aktualisierten Version erforderlich.
- Testlizenzen berechtigen zur Nutzung der Software nur zu Testzwecken und zur Evaluierung während des Testzeitraums. Jegliche zukünftige Nutzung dieser Software, die über den ausschließlichen Test- oder Evaluierungszweck hinausgeht, ist strengstens untersagt.
Rechte an geistigem Eigentum
- Alle Rechte, die dem Endbenutzer in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind AbleDocs ausdrücklich vorbehalten. Die Software von AbleDocs, alle Softwarekomponenten, die Dokumentation, sowie die Programm- und Datenkonzeption sind sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. AbleDocs und/oder seine Lieferanten behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte, an der Software und an allen Kopien davon. Dieser Vertrag gewährt dem Endbenutzer keine Rechte in Bezug auf Marken und Urheberrechte von AbleDocs.
- Das Softwareprogramm wird lizenziert, nicht verkauft.
Eingeschränkte Garantie und Haftungsausschluss
- Unter der Voraussetzung, dass der Endnutzer im Besitz einer gültigen Lizenz für die Software ist, gewährleistet AbleDocs für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfrist von Ansprüchen ab dem Datum der Lieferung (nachgewiesen durch eine Kopie der Empfangsbestätigung): (i) dass die Software bei Verwendung mit einer empfohlenen Hardwarekonfiguration im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der mit der Software gelieferten Dokumentation funktioniert; und (ii) dass die physischen Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Im Falle einer begründeten Mängelrüge ist AbleDocs nach eigener Wahl zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder zur Nachlieferung (Ersatzlieferung) berechtigt.
- AbleDocs und seine Lieferanten lehnen alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder sonstigen Garantien und Zusicherungen ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere garantiert AbleDocs nicht, dass die Software alle Anforderungen des Endbenutzers erfüllt. AbleDocs garantiert auch nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechung funktioniert.
- Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen haftet AbleDocs, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Endbenutzer weder für einfache Fahrlässigkeit noch für entgangene Gewinne, Einnahmen oder Daten, finanzielle Verluste oder indirekte, besondere, Folgeschäden, exemplarische oder strafende Schäden in Verbindung mit der Nutzung der Software. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von AbleDocs und seinen Zulieferern und Händlern für jegliche Ansprüche im Rahmen dieser Bedingungen in Verbindung mit der Nutzung der Software, einschließlich aller stillschweigenden Garantien, auf den Betrag beschränkt, den der Endbenutzer für die Software bezahlt hat. In jedem Fall haften AbleDocs und seine Lieferanten und Vertriebspartner nicht für Verluste oder Schäden, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar sind.
- Diese Garantie gilt nicht für die Software, die dem Endbenutzer kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, wie z.B. Updates, Vorabversionen oder Testversionen. AbleDocs haftet auch nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Endbenutzer keine Updates installiert hat.
Datennutzung und Lizenzüberwachung
- Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass AbleDocs berechtigt ist, technische Daten über die Software zu sammeln und zu verwenden, die es im Rahmen von Supportleistungen erhält, wenn solche Supportleistungen für den Endnutzer erbracht werden. AbleDocs hat das Recht, diese Informationen ausschließlich zur Verbesserung seiner Produkte oder zur Bereitstellung maßgeschneiderter Dienstleistungen oder Technologien für den Endbenutzer zu verwenden.
- AbleDocs kann Informationen über die Lizenz des Endnutzers im Zuge der Installation, Registrierung, Nutzung oder Aktualisierung überprüfen und überwachen, um auf diese Weise eine nicht lizenzierte oder illegale Nutzung der Software zu verhindern und den Kundenservice von AbleDocs zu verbessern. Der Endnutzer verpflichtet sich, alle diesbezüglichen Anforderungen zu erfüllen.
Zusätzliche Software und Dienstleistungen
- Dieser Vertrag gilt für Updates und Upgrades, Ergänzungen, Zusatzkomponenten oder Komponenten von internetbasierten Diensten der Software, die AbleDocs dem Endbenutzer zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, nachdem der Endbenutzer eine Originalkopie der Software erworben hat, vorbehaltlich gesonderter Bestimmungen.
- AbleDocs behält sich das Recht vor, internetbasierte Dienste ohne Vorankündigung zu ändern oder die Erbringung des bereits erbrachten oder dem Endnutzer zur Verfügung gestellten Dienstes einzustellen.
Beschränkungen für die Ausfuhr
- Der Endbenutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, die Software nicht in ein Land zu exportieren, das nach dem Exportverwaltungsgesetz dieses Landes und den darauf basierenden Vorschriften verboten ist. Außerdem darf die Software nicht in ein Land oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes exportiert werden, gegen das ein Embargo gemäß den bestehenden nationalen oder internationalen Exportkontrollvorschriften verhängt wurde. Alle Rechte zur Nutzung der Software verfallen, wenn die Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllt werden.
Nachfrist und Beendigung
- Wird die Software nicht innerhalb einer Nachfrist von 60 Tagen bezahlt, wird dieser Vertrag automatisch gekündigt und die Software deaktiviert.
- Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel ist AbleDocs ohne weitere Verpflichtungen berechtigt, diesen Vertrag sofort zu kündigen und die Software zu deaktivieren, wenn der Endnutzer die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt.
- Im Falle einer automatischen Beendigung dieses Vertrags ist der Endbenutzer verpflichtet, alle Kopien der Software und alle ihre Bestandteile zu vernichten.
Taucher
- Diese EULA enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, die in anderen schriftlichen Mitteilungen oder Dokumenten in Bezug auf die hierunter lizenzierte Software enthalten sind, keine Gültigkeit haben.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in vollem Umfang in Kraft.
- Diese Vereinbarung unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschliesslich das Gericht am Sitz von AbleDocs zuständig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschliessliche Gerichtsstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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